Durchgerostete Verankerung
Einspruch gegen die CSV-Schrift: "Religionsunterricht in der Primärschule"
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Vorbemerkung: Wenn ein Kopf mit einem Text zusammenstößt, und es klingt hohl, muß es nicht immer am Text liegen. Dieses Denkspruchs wegen habe ich es mir angewöhnt, jeden Text unter der Voraussetzung zu lesen, daß der (oder die) Verfasser sich doch wohl etwas dabei gedacht haben. Mit dem Text der CSV-SCHRIFTENREIHE 1/93 ist mein Widerspruch herausgefordert. Was hat der Reflexionskreis sich dabei gedacht? Was dessen Absicht war, ist klar: Der RU soll so festgeschrieben werden, damit niemand wagt, dieses Privileg anzutasten. Dieses Privileg und auch keines der andern Privilege, welche die katholische Kirchenhierarchie Luxemburgs mit der Staatsmacht Luxemburgs so eng verknüpfen. Obschon es für diese Verknüpfung seit Jahrzehnten keinen hinreichenden Grund mehr gibt. Die Majorität der Staatsbürger ist längst nicht mehr mit den Kirchenmitgliedern identisch, wie das früher vielleicht einmal der Fall gewesen sein mag.
Deshalb sei widersprochen.
Zum ersten: Die gleich zu Anfang aufgestellte Behauptung, die Schule habe einen Erziehungsauftrag, ist schlichtweg falsch. Es steht außer Frage, daß Schulen tatsächlich erziehen. Das tun alle Einrichtungen und Gruppierungen, mit denen Kinder in Berührung kommen: die Straße so gut wie das Musikkonservatorium, das "Nintendo" nicht weniger als die Ballettschule? Aber, und das weiß auch der Reflexionskreis, die Erstverantwortlichen für die Erziehung ihrer Kinder sind deren Eltern. Wenn jemand der Schule einen Erziehungsauftrag erteilen könnte, dann wären das einzig und allein die Eltern. Die erwarten ja, "daß die Kinder lesen und schreiben und rechnen, deutsch und französisch lernen. Und die Lehrerinnen und Lehrer heißen wohl auch deshalb so, weil die die Kinder in diesen Fächern und in etlichen anderen belehren sollen. Daß dabei "Erzie-
hung" sozusagen als Nebenprodukt anfällt, ist, wie bereits gesagt, keine Frage. Wer Behauptungen, wie die vom "Erziehungsauftrag der Schule" aufstellt, sollte sich an jene unseligen Zeiten erinnern, da "der Staat" (auch wenn er ein Unrechtsstaat war, und war nicht auch dies ein Grund, weshalb er ein Unrechtsstaat war?) den Erziehungsauftrag erteilte: "zäh wie Leder, hart wie Kruppstahl, flink wie Windhunde"? Nun sind wir, und auch das weiß der Reflexionskreis, eine pluralistische Gesellschaft. Es ist offenbar geworden, daß die Primärschule weder gegen die dem Elternhaus gelungene noch gegen die vom Elternhaus unterlassene oder vernachlässigte Erziehung ankommt. Dies gilt ganz besonders für die vom Reflexionskreis anvisierte "religiöse" Kindererziehung, die es in 90% der Familien gar nicht mehr gibt.
Einspruch Nummer zwei: Weiter behauptet der Reflexionskreis: "Die Primärschule ist einer Pädagogik
verpflichtet, die den Schüler global angeht." Erstens stimmt das gar nicht, weil eine Menge Dinge, die Primärschulkinder interessieren, gar nicht im Programm stehen; zweitens können viele Dinge gar nicht in den Programmen der Luxemburger Primärschule stehen, weil diese sonst aus allen Nähten platzten, und drittens sind die Kinder nicht mehr alle nach dem gleichen Maß geschneidert, wie das in einer monolithischen Gesellschaft der Fall gewesen sein mag. Das hat zur Folge, daß keine Lehrerin und kein Lehrer heutzutage in der Lage sein kann, alle Kinder "global" zu kennen und auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Im Fall des RU trifft dies in noch viel stärkerem Maße zu, da keine Katechetin und kein Katechet wissen kann, mit welchen "religiösen" Fehlinformationen und Fehlentwicklungen die einzelnen Kinder, die vor ihnen oder um sie herumsitzen, belastet sind.
Einspruch Nummer drei: Der häufigste dem Reflexionskreis anzukreidende Fehler heißt: Überforderte
Mester
in: Cartoons von Mester
Primärschüler. Da geht die Rede von der "Frage nach dem Sinn des Lebens". Ein Primärschulkind fragt nicht nach dem Sinn des Lebens, sondern konkret nach dem Sinn einer Schulaufgabe, die es nicht lernen mag. Die Sinnfrage ist sogar bei Sekundarschülern zumeist ungeeignet als Aufhänger für "Religion". Ich werde die Belehrung nie vergessen, die mir als Religionslehrer von einem Handwerkerschüler der letzten Klasse zuteil wurde: "Sinn des Lebens ist das Leben selbst." Sogar wenn zugegeben würde, Primärschulkinder könnten "die Frage nach dem Sinn des Lebens" stellen, so müßte gefragt werden, ob diese Frage bei allen Kindern im gleichen Alter gestellt wird. Ob es, wie bei der sexuellen Erziehung, nicht angebracht ist, darauf zu warten, daß die Frage auftaucht? Kann eine Antwort gegeben werden auf eine Frage, die sich (noch) nicht stellt? Der Reflexionskreis meint, eine Reihe weiterer Fragen (Begegnung mit dem anderen!, Werte und Normen, kritisches Hinterfragen) "beinhalte" die menschliche Bildung der Kinder, so daß dem Leser eine ganz andere Frage sich aufdrängt: "Wieviel Mit-
glieder des Reflexionskreises haben schon RU in der Primärschule gehalten?" Der Reflexionskreis bekennt schließlich: "Das vorrangige Anliegen des RU ist die Glaubensfrage und das davon abgeleitete Menschenbild." Dazu ist zu bemerken, daß die christliche "Glaubensfrage" unabhängig vom "Buch" gar nicht beantwortet werden kann. Das Buch, um das es sich handelt, ist dann aber doch kein Kinderbuch. Immer wenn ich im Schaufenster eines Buchladens eine "Kinderbibel" erblicke, bin ich in Versuchung, den Buchhändler zu fragen, ob er nicht auch eine Kinderlogarithmentafel anzubieten hat. Durch meine jahrzehntelange Bibelarbeit mit Erwachsenen sind mir die fürchterlichen Folgen der allzufrühen Kontakte mit dem "Buch der Bücher" bekannt. Kontakte, die in der Primärschule geknüpft wurden, aber zu keiner Beziehung führten, geschweige den zu einer dauerhaften Bindung. Das hat sich nicht geändert, auch wenn Katechetinnen und Katecheten versichern, es gäbe in der Bibel eine Menge "Geschichten", die auch Kinder gut verstehen könnten. Zum Beispiel: der kleine Zachäus auf dem Baum (ob da die Baumkletterei nicht mehr interessiert als der Rest?), oder die Tiere in der Arche Noahs, die Weihnachtsgeschichte, "Jesus segnet die Kinder" usf. Wenn ich derartiges höre stellt sich mir als erste Frage, ob die Katechetinnen und Katecheten eigentlich selbst wissen, wovon in jenen Erzählungen die Rede geht, und als zweite, gezeugt durch meine drei- und dreißigjährige Katechetenpraxis und ihre Folgen: "Wenn Kinder diese Geschichte ‚kindgemäß‘ lernen, werden sie dann als Erwachsene noch jemals auf sie zurückkommen?"
Zu diesem Kapitel der überforderten Primärschüler wären noch eine Unmenge Anmerkungen fällig. Zum Beispiel, ob es nicht Manipulation und Indoktrination ist, wenn Primärschulkinder mit Werten und Normen spezifisch katholischer Moralvorstellungen und -vorschriften konfrontiert werden. Doch darüber vielleicht ein anderes Mal.
Ein letzter, äußerst wichtiger Einspruch. Einspruch eines gläubigen Christen: RU in der Primärschule ist für den Fortbestand christlichen Glaubens verhängnisvoll. Nicht bloß, weil er Kinder zur Überzeugung verführt, über christlichen Glauben bereits alles zu wissen, sondern weil er immer schon der Struktur christlichen Glaubens widersprach und ihr heute mehr denn je widerspricht.
Kein Privileg paßt zur Grundstruktur christlichen Glaubens. Durch ein Privileg wird eine Person oder eine Gruppe von der Verpflichtung oder Begrenzung des allgemeinen Rechtes ausgenommen. Durch diese Ausnahme ist die Person oder die Gruppe vor andern Personen oder Gruppen im Vorteil. Genau dies gilt im Fall des RU für die katholische Kirche Luxemburgs. Keine Kirche, die sich Jesus Christus beruft, darf sich Vorteile durch politische Macht verschaffen. Wenn die Botschaft der Kirche Einladung und Angebot sein soll, wie der Reflexionskreis richtig meint, dann muß sie die Unterstützung des "weltlichen Armes" kurz entschlossen ausschlagen. Sonst gerät sie, ob sie es will oder nicht, in das parteipolitische Geschäft. Doch mit dem Evangelium ist kein Geschäft zu machen, genauso wenig, wie mit der Bergpredigt Staat zu machen ist. Genau im Sinn von Geschäft ist das Wort vom "Angebot", wie es im Text
des Reflexionskreises auftaucht, zu verwerfen. Das Wort Einladung ist ein Wort des Evangeliums, kann aber nur dann als solche verstanden werden, wenn die "Verkünderin der Frohbotschaft" selber einladend ist. Wenn sie sich durch ein Gesetz Einlaß in die öffentlichen Schulen verschafft, ist die Einladung entwertet. Darum ist die "gesetzliche Verankerung des RU als ordentliches Unterrichtsfach in der Primärschule", nicht nur ein Gesetz mit abgelaufenem Verfallsdatum, sondern obendrein ein Gesetz gegen den christlichen Glauben. Dieser beruft sich ja auf Jesus Christus. Der aber hat, wie schon die Urkirche bekannte, jedes Privileg ausgeschlagen: "Er lebte wie Gott, hielt aber nicht daran fest, wie Gott zu sein, sondern er entäußerte sich und lebte wie ein Sklave." (Brief an die Gemeinde von Philippi 2,6f) Ich sage es
noch und noch: anstatt zur Glaubensweitergabe verbissen auf schulischen RU zu setzen, wäre es angebracht, die unzähligen religionsunterrichtgeschädigten Erwachsenen zu bedenken, und auf Paul VI zu hören, der in "Evangelii nuntiandi" (Nr. 15) fragte: "Muß die Kirche nicht zuerst sich selbst evangelisieren?" In andern Worten: Sollten wir christliche Gemeinschaften brauchen, so ganz gewiß keine, die sich aus Primärschülern rekrutieren, die nach der "Erstkommunion" das Weite suchen. Sondern solche von Erwachsenen, die wissen was und warum sie christlich glauben. Solche Kirche würden versuchen, sich des staatlichen Tropfes zu entledigen, der ihre Bewegungsfreiheit einengt und ihre Genesung behindert.
Jupp Wagner (15.9.93)
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