Einen luxemburgischen Pass für den Onkel aus Amerika

Am 1. Januar 2009 trat ein Gesetz über die luxemburgische Staatsbürgerschaft in Kraft, das nicht nur das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft einführte, sondern eine zehnjährige Übergangsregelung schuf, die es den Nachfahren von Luxemburger Auswanderern ermöglichte, die im Laufe der Generationen verlorene luxemburgische Staatsbürgerschaft wieder zu erlangen.1 Ohne Sprachkenntnisse, ohne Residenzbedingung. Einzige Voraussetzung: Der Nachweis, dass einer der Vorfahren am 1. Januar 1900 Luxemburger war. Die Antragsfrist war bis zum 31. Dezember 2018 begrenzt, sodass die jüngst vom Justizministerium für das Jahr 2018 veröffentlichten Zahlen2 eine erste Bilanz erlauben. In zehn Jahren haben 59.173 „Ausländer“ die luxemburgische Staatsbürgerschaft angenommen. Die wahre Größenordnung dieser Zahl wird deutlich, wenn man sie mit der Gesamtzahl der in der Einwohnerstatistik ausgewiesenen Luxemburger vergleicht: 2008 waren es 277.900.

Das Gesetz wurde 2017 reformiert, und es gibt mittlerweile fünfzehn verschiedene Einbürgerungsmodalitäten. Wiedereinbürgerungen von Emigrantennachfahren machen insgesamt 35% aller Einbürgerungen aus. Die gesellschaftlichen Auswirkungen, u.a. der politische Einfluss über eine mögliche Wahlbeteiligung, werden jedoch wesentlich geringer sein, da nach einer Schätzung des Justizministeriums 95% von ihnen im Ausland leben.3 Die meisten haben wohl aus eher nostalgischen Gründen die „Nationalität ihrer Väter“ angestrebt. Dies gilt insbesondere für die USA-Auswanderer,4 deren Lobbyarbeit diese Wiedereinbürgerungsregelung überhaupt erst zu verdanken ist.

Grafik 1 zeigt die Wiedereinbürgerung von Emigrantennachfahren über zehn Jahre und vergleicht sie mit den 14 weiteren in einer Kategorie zusammengefassten Modalitäten. Grafik 2 zeigt die erste Staatszugehörigkeit der wiedereingebürgerten Emigrantennachfahren. Zunächst haben die Belgier reagiert, dann die Franzosen, danach hat sich die Information unter den US-Amerikanern und schließlich den Brasilianern verbreitet. Da der Nachweis der Abstammung über mehrere Generationen bis zum Stichdatum 1900 nicht so einfach ist, ist die Zahl der Anträge erst langsam angelaufen. Hat erst ein Familienmitglied den notwendigen genealogischen Nachweis erbracht, ist es für weitere Angehörige einfacher davon zu profitieren.

Von den 20.634 bislang erfolgreich bearbeiteten Dossiers stammen 45% aus Belgien, 39% aus Frankreich, 7% aus den USA, 6% aus Brasilien und 2% aus Deutschland. Erwartet wurde der Onkel aus Amerika, es kamen die Cousins aus Frankreich und Belgien. ff

  1. Recouvrement de la nationalité luxembourgeoise sur base de l’art. 29 de la loi du 23 octobre 2008 et de l’art. 89 de la loi du 8 mars 2017 sur la nationalité luxembourgeoise.
  2. http://mj.public.lu/chiffres_cles/index.html (letzter Aufruf: 22. August 2019).
  3. Réponse à la question parlementaire no 44 du 20 novembre 2018 de Monsieur le Député Marc Lies.
  4. Fernand Fehlen, „Das grüne Herz des Roten Löwen. Eine Annäherung an die Luxemburger Auswanderer in den USA“, in: forum 298, 2010, S. 3-6.

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