EU-Sinnkrise 2005

Kontroverses Aufbegehren der europäischen öffentlichen Meinung (2. Teil)

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Klaus Pöhle

Vexierbild: Mitgliedstaaten vs. Europäische Union

Allen Betrachtern bietet Europa ein unscharfes Bild. Zwar sind seine Nationalstaaten kartografisch gut erkennbar, nicht jedoch der Grad ihrer normativen Verflechtung als Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes oder als (künftige) Kandidaten- bzw. Partnerstaaten der EU. Für die führenden Politiker der Mitgliedstaaten ist die europäische Integration eine notwendige Verlängerung der nationalen Politikbank für besser auf europäischer Ebene zu erfüllende Aufgaben. Deshalb nehmen sie auf der politischen Ebene (Minister/Staatssekretär) an allen, auch informellen Ratsitzungen teil und auf der Referentenebene an den Sitzungen der Arbeitsgruppen zur Vorbereitung und Verabschiedung neuer EU-Normen oder gemeinsamer Maßnahmen. Auch wirken die nationalen Beamten überwachend, beratend oder lenkend im Gespinst der Komitologie mit, d.h. in den der EU-Kommission zugeordneten Ausschüssen zur Ausführung von EU-Sekundarrecht. Bei der noch jungen Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und bei der Zusammenarbeit von Justiz und Polizei sind sogar gesteigerte Aktivitäten zu beobachten.

Wie die deutschen Bundesländer im Bundesrat, versuchen die Mitgliedstaaten für sie nachteilige Vorhaben zu verhindern oder inhaltlich zu ihren Gunsten zu beeinflussen oder nachträglich, bei der Transformation in nationales Recht hinaus zu zögern oder zu verwässern, weshalb Kommission und Europäischer Gerichtshof (EuGH) häufig einschreiten müssen. Bisher unterließ es der EuGH, spürbare finanzielle Sanktionen zu verhängen. Nur wird vor den Bürgern gern verschwiegen, in welchem Ausmaß ihre Regierungen für die EU-Entwicklung Verantwortung tragen, um das

plakative Feindbild „bürokratischer Wasserkopf Brüssel“ nicht korrigieren zu müssen. Nicht immer muss die Überraschung nationaler Regierungen über eine EU-Richtlinie gespielt sein. Selbst auf nationale Politik konzentriert, kann ihr Vertrauen in ihre Referenten in Brüssel dazu führen, dass diese die europäische Notwendigkeit gesehen, aber die innenpolitische Brisanz übersehen haben. Verantwortlich bleiben die Regierungen dennoch.

Die Europäische Gemeinschaft war nie ein klassischer Staatenbund, weil sie statt einer Freihandelszone von Anfang an die nationalen Märkte durch einen Gemeinsamen Markt (Binnenmarkt) ablösen wollte. Die Verfolgung sowohl nationaler wie gemeinsamer Interessen verlangte Bereitschaft zum Kompromiss und zwang zum weiter Voranschreiten. Die Hoffnung, nationalstaatliche Entscheidungsfreiheit zu erhalten, blieb zumeist ein nicht erfüllbarer Wunschtraum, wie De Gaulle erleben musste. Vom 1.7.1965 bis zum 31.1.1966 wollte er den anderen Mitgliedstaaten seinen Willen durch Nicht-Teilnahme an Ministerratsitzungen (Politik des leeren Stuhls) aufzwingen, aber im schriftlichen Verfahren wurde dennoch die Gemeinschaftliche Agrarpolitik – Frankreichs Hauptinteresse – weiter entwickelt. Deren aufwendige Finanzierung nötigte Frankreich sogar die Zustimmung zu Budgetrechten des EU-Parlaments ab. Diese Erfahrung sollte den Bürgern die Entschlossenheit der europäischen Nationalstaaten zur Fortsetzung und vielleicht auch Vollendung der europäischen Integration beweisen.

Mit der Schaffung vorrangigen europäischen Rechts verzichten die Regierungen immer wieder auf Hoheitsrechte, behalten jedoch Gestaltungsfreiheit für Detailregelungen und befristete Ausnahmen. Sie handeln dabei im Glauben, gemäß ihrem Amtseid für ihren Nationalstaat zu wirken

Für die führenden Politiker der Mitgliedstaaten ist die europäische Integration eine notwendige Verlängerung der nationalen Politikbank für besser auf europäischer Ebene zu erfüllende Aufgaben.

und in zweiter Linie für Europa, denn viele Fortschritte sind erst nach sehr langen Verhandlungen zu erreichen und entsprechen oft erst mit der dritten Novellierung den wirklichen Erfordernissen.¹

Wenig scheint die politischen Gestalter zu kümmern, wie dies von Anderen gesehen wird. Auswärtige Beobachter (Drittstaaten, internationale Organisationen) dürften beim Begriffspaar „Mitgliedstaaten vs. EU“ vor allem wissen wollen, ob die EU ihrer wachsenden politischen Rolle – Welthandelsmacht und außenpolitischer/militärischer Akteur – gerecht werden kann, in dem notwendige Beschlüsse ohne Verzögerung durch einzelne Mitgliedstaaten zustande kommen.

Hier interessiert mehr der Erkenntnisstand der EU-Bürger. Soweit sie sich noch sorgen sollten, ob ihre nationale Regierung wieder möglichst viel in Brüssel herausgeholt oder Nachteile von dort abgewehrt hat, stehen unterschiedliche Perspektiven kompromisslos gegenüber: Kurzfristiger Vorteil statt dauerhafte Einbindung in eine prosperierende und handlungsfähige Staatengemeinschaft. Zu gern betonen die Regierungen das Erzielen kurzfristiger Vorteile und zu wenig, und selten überzeugend, werben sie für die langfristige Perspektive. Konnte zu Beginn der europäischen Integration das janusköpfige Vexierbild noch leicht entschlüsselt werden, weil die Nationalstaaten noch nicht durch Integrationsschritte ähnlich der Veredlung von Obstbäumen durch Aufpfropfen einer besseren Sorte, erheblich verändert worden waren. Noch heute stellen die Mitgliedstaaten ihr Staatsgebiet, ihr Staatsvolk und zur Durchsetzung der Politik der EU auch ihre Staatsgewalt zur Verfügung und 85% des EU-Budgets werden noch immer durch Transfers aus den Haushalten der Mitgliedstaaten gespeist. Dafür bedürfen politische Leitlinien und rechtsverbindliche Normen nach wie vor der – zumindest mehrheitlichen – Zustimmung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten bzw. der Räte, damit die EU an Stelle der Mitgliedstaaten verbindlich handeln kann. So verhandelte auf der Welthandelskonferenz in Hongkong (12.-18.12.05) allein die EU-Kommission an Stelle der 25 Mitgliedstaaten. Deren Minister und hochrangigen Fachbeamten konnten vor Ort kontrollieren, ob sich die Kommission an das ihr erteiltes Mandat hielt.

Statt künstlich Antinomie zwischen Mitgliedstaaten und EU heraufzubeschwören, sollte auf sinnvolle Arbeitsteilung zwischen beiden gedrängt werden, auch wenn sich mit jedem politischen Schritt das Vexierbild erneut verkompliziert. Obwohl im Europäischen Verfassungsvertrag (EVV) ein EU-Außenminister und der Aufbau eines eigenen diplomatischen Dienstes der EU² vorgesehen ist, werden die Mitgliedstaaten ihre außenpolitischen Ambitionen nicht aufgeben wollen, vielmehr auf die vielfältigen traditionellen, bilateralen Beziehungen zu vielen Staa-

ten verweisen. Auch möchten ihre Landeskinder gegebenenfalls lieber von der eigenen Botschaft betreut werden als von der EU-Vertretung oder der Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates. Parallele und kostenträchtige Strukturen werden so aufrechterhalten, ohne dass dies die Bürger stören dürfte. Die Außenminister Genscher und Dumas scheiterten anfangs der neunziger Jahre an ihren „Häusern“ mit dem Versuch, die bilateralen Botschaften Deutschlands und Frankreichs in der Äußeren Mongolei als gemeinschaftliche Botschaft zu errichten. Zu den europäischen Widersprüchen gehört, dass die Organe der EU den internen Strukturen der Mitgliedstaaten nicht zu nahe kommen dürfen (striktes Subsidiaritätsprinzip), ohne arbeitsteilig für einen fairen Ausgleich zu sorgen, in dem die EU-Mitgliedstaaten überflüssig gewordene Verwaltungen allmählich austrocknen.

Die Regierungen haben zugelassen, dass die für die Schaffung des Binnenmarktes notwendige Harmonisierung in der Öffentlichkeit einen sehr schlechten Ruf genießt und weitgehend als überflüssig betrachtet wird. Ihnen ist es weiter gelungen zu verschweigen, dass jede einzelne Richtlinie mit ihrem Wissen und zumeist mit ihrer Zustimmung entstanden ist. Die Umsetzung dieser Richtlinien geht nur schleppend voran.³ Oft müssen Kommission und EuGH anmahnen und

Neues zum Europatag

Nachdem das Außenministerium vor kurzem eine unabhängige (?), interaktive Gesprächsplattform zur Europadebatte aufs Internet gestellt hat (in der bislang lediglich drei Fragen wirklich interaktiv beantwortet werden konnten), sind im Vorfeld des Europatags am 9. Mai einige bemerkenswerte Initiativen geplant mit dem Ziel, das Interesse des Bürgers an der europäischen Integration zu fördern.

Ein Jugendparlament mit Vertretern aller klassischen und technischen Lyzeen des Landes wird am 6. Mai zusammenkommen und über die Grenzen Europas und die Zukunft des europäischen Sozialmodells diskutieren.

Am Nachmittag des 6. Mai bietet die Regierung in Zusammenarbeit mit Europäischem Parlament und EU-Kommission eine Reihe von Europa-Veranstaltungen in der Philharmonie an. Gleichzeitig findet in allen europäischen Institutionen in Luxemburg ein „Tag der offenen Tür“ statt. Leider wurde diese Initiative auf einen Samstag gelegt, so dass man kaum mit Verantwortlichen und Beamten der europäischen Institutionen direkt in Kontakt wird treten können.

Wirklich viel versprechend ist aber die Ankündigung des delegierten Außenministers Nicolas Schmit, einen persönlichen Blog (elektronisches Tagebuch) aufs Internet zu stellen unter dem Titel Lëtzebuerg an Europa. Nach Erna Hennicot-Schoepges, deren persönliche Homepage ein seltenes Beispiel für eine kontroverse Begleitung der Europapolitik ist (http://www.ehennicotschoepges.lu/publications.php?publi_cat=1), versucht jetzt Nicolas Schmit dieses neue Instrument der direkten politischen Kommunikation zu nutzen (siehe: www.europaforum.lu).

forum

Zu gern betonen die Regierungen das Erzielen kurzfristiger Vorteile und zu wenig, und selten überzeugend, werben sie für die langfristige Perspektive.

antreiben. Handwerk, Handel und Gewerbe können deshalb oft nur mit Verspätung Nutzen aus von Brüssel geschaffenen Erleichterungen ziehen. Ein eklatantes Beispiel liefert zur Zeit Luxemburg, welches übrigens sogar mit 171 Richtlinien im Rückstand ist.³ Arcelor, zweitgrößter Stahlkonzern der Welt und Luxemburgs größter Konzern, soll von Mittal, der Nr. 1 in der Welt, übernommen werden und könnte sich besser wehren, wenn die EU-Richtlinie für Übernahme nun im Großherzogtum schnell genug umgesetzt wird, ehe die Aktionäre auf das Mittal-Angebot eingegangen sind. Ein anderes Beispiel bietet EUROPOL, die zentrale polizeiliche Koordinierungsstelle ohne operationelle Kompetenzen, aber dafür im Besitz sensibler inhaltsreicher Datenbanken. Bei einer Tagung hochrangiger nationaler Sicherheitsbehörden mit dem EUROPOL sollen Erstere mit Erstaunen festgestellt haben, wie viel ihnen an wichtigen Informationen mangels formal noch nicht vollzogener Mitgliedschaft bei EUROPOL entgeht. Die langsamen Umsetzungen von EU-Richtlinien und Zugangsrechten zu neuen gemeinsamen Einrichtungen bei der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz führen zu Nachteilen für die unmittelbar Interessierten, während die Öffentlichkeit und die Masse der Bürger davon nichts bemerkt.

Die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz (ZPJ) rührt an Essentials nationaler Souveränität und startete deshalb zwischenstaatlich, um sich jetzt auch ohne EVV immer deutlicher dem Gemeinschaftsverfahren der EG anzunähern, weil u. a. für die EU-Bürger ein gemeinsamer Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts geschaffen werden soll. Dieser wird den Bürgern nicht nur Vorteile hinsichtlich Zivil- und Strafverfahren bringen, wenn z. B. ein EU-Mitgliedstaat unter Verweis auf den europäischen Haftbefehl die Überstellung eines tatverdächtigen Staatsbürgers eines anderen Mitgliedstaates verlangt werden kann, auch wenn verfassungsrechtlich die Auslieferung an das Ausland verboten ist (vgl. Art. 15 Abs. 2 GG). Diese erhebliche, aber auch logische Einschränkung nationaler Souveränität würden einsichtige Bürger leichter akzeptieren, wäre ihnen als Endziel bereits der europäische Zentralstaat versprochen. Ebenso würde ihnen eine gemeinsame oder gar gemeinschaftliche Grenzpolizei zur Abwehr von Terrorismus, organisierter Kriminalität und anderen Gefahren an der EU-Grenze als Beitrag zur Errichtung eines zentralen, aber überwiegend föderalistisch strukturierten Staates einleuchten.

Noch unübersichtlicher wird das Bild für die EU-Bürger, wenn sich die EU an friedenserhaltenden oder -sichernden militärisch/polizeilichen Aktionen beteiligt. Da die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zwischenstaatlich strukturiert ist, kann unklar bleiben, ob alle oder nur einige Mitgliedstaaten teilnehmen, wie die unterschiedliche Beteiligung am Irak-Krieg gezeigt hat. Zur Vielfalt der EU gehören auch

traditionelle, aber inhaltlich unterschiedliche Verpflichtungen zur Neutralität (Finnland, Schweden, Irland, Österreich) oder Bevorzugung von UN-Blauheim-Missionen (Dänemark) statt solchen der EU. Strafflich versäumt haben die europäischen Regierungen, ihre Bevölkerungen umfassend darauf vorzubereiten, dass sich die EU nicht auf Wohlstandsmaximierung beschränken und unangenehme und kostenträchtige Aufgaben des Weltgendarms weiterhin allein den USA überlassen kann. Nicht nur in seiner europäischen Nachbarschaft, wie dem zerfallenden Ex-Jugoslawien, war und ist es moralisch verpflicht gegen ethnische Säuberungen vorzugehen. Das Versäumnis der EU in Bosnien-Herzegowina lastet schwer auf ihr und förderte die Bereitschaft, den Kosovo-Albanern beizustehen. In Bosnien-Herzegowina, im Kosovo und in Mazedonien agiert die EU polizeilich/militärisch als außenpolitischer Akteur in enger Verbindung zur NATO bzw. der UN und bereitet so eine spätere Aufnahme in die EU vor. Um auch an anderen Orten der Welt eingreifen zu können, richtete die EU entsprechende Stäbe ein und ist dabei Battle-Groups aufzustellen.⁴

Spätestens nun sollten sich EU-Bürger fragen, ob diese neue Rolle der EU nicht dringend Rahmenbedingungen einer europäischen Verfassung für demokratische Kontrolle, Kostenübernahmen und Entscheidungen über Handlungsoptionen bedarf. Zwar dürfte EU-Bürgern nicht gefallen, wenn sich die Außenwelt in jedem Fall fragen muss, ob, wann und in welcher Zusammensetzung die EU zum Handeln bereit sein wird. Aber nachdem EU-Einrichtungen im Gaza-Streifen – und anderswo – Ziel fundamentalistischer Angriffe im Protest gegen die dänischen Karikaturen wurde, muss sie erkennen, dass im Nahen Osten ihr wachsender Einfluss erwartet und gefürchtet wird. Nun steht die EU vor zwei Alternativen: sich entweder schnell wieder ins rein wirtschaftliche Schneckenhaus zurückzuziehen oder „sicherheitspolitisch sehr viel schneller erwachsen zu werden“, wie es Joschka Fischer in einem längeren Beitrag ausdrückte.⁵

Kontroverses Aufbegehren der europäischen öffentlichen Meinung?

Der Streit um den EVV führte zu grenzüberschreitendem Aufbegehren europäischer Bürger. Die europäische öffentliche Meinung hatte sich schon früher zu Wort gemeldet, wenn sie Schutz vor nationale Grenzen problemlos überschreitende Gefahren (Klimaveränderungen, freigesetzte Nuklearstrahlungen [Tschernobyl 26. April 1986]), so wie Seuchen eher von der EU einforderte. Wegen des Dioxin-Skandals (Seveso) richtete das EP seinen ersten Untersuchungsausschuss ein. Grenzüberschreitende Krankheiten bzw. Tierseuchen folgten: BSE/Kreutzfeld-Jakob, Geflügelpest, jetzt Vogelgrippe. Auch dürften

Europäer Anfeindungen von fundamentalistischen Moslems wegen der dänischen Karikaturen zu gewärtigen haben.

Die jüngsten politischen Schritte der EU (EVV, scheinbar unbegrenzte EU-Erweiterung [Türkei, Kaukasus]) und militärische Interventionen der EU (Battle-Groups) dürfte viele Bürger zum Nachdenken veranlasst haben, nun doch noch die EU zu verlassen, falls diese auf ihrem föderalistischen Wege nicht wirksam gestoppt werden könne. Briten, Dänen, Schweden⁶ mögen aus fortlaufenden Erweiterungsrunden vergeblich die Hoffnung geschöpft haben, dass die Gefahr eines handlungsfähigen europäischen Zentralstaates zugunsten einer großen Freihandelszone abgewendet sei. Früher prononciert proeuropäische Sprecher wie Timothy Garton Ash und Ralf Dahrendorf bereiteten den Boden zum Umdenken vor⁷. So scheint die neue Führung der britischen Konservativen, den Austritt ihrer 27 europäischen Abgeordneten aus der Fraktion der für sie zu „föderalistischen“ Europäischen Volkspartei im EP und die Gründung einer neuen Fraktion Gleichgesinnter vorzubereiten.⁸

Diese Unruhe hat sich auch den Bewohnern des Olymps mitgeteilt und zeitigte dort auffälliges Verhalten einiger. Der für ihre verantwortungsvolle Arbeit benötigte Teamgeist erfordert strikte Disziplin, weshalb im Club der Staats- und Regierungschefs jeder Akteur und jeder Staat bisher unter ständiger Beobachtung der übrigen Mitglieder stand. Über keinen Kollegen wurde abfällig gesprochen. Die Medien erfuhren auf andere Weise wie heftig wer mit wem gestritten hatte. Ein bedauerlicher Nachteil dieser Disziplin ist, dass sich aus diesem erlauchten Kreis niemand mehr mit neuen Integrationsvorschlägen – falls sie welche hatten – an die Öffentlichkeit wagte, um nicht Kollegen in Verlegenheit zu bringen und

diese zu ablehnenden Äußerungen zu veranlassen. Neue Initiativen mussten deshalb weiterhin von der Europäischen Kommission ausgehen, die sich nicht immer durch Visionen und Überzeugungskraft auszeichnet.

Seit der Regierungskonferenz über den EVV lockerte sich diese Disziplin des Olymps beträchtlich, in dem z. B. Chirac und Berlusconi öffentlich die osteuropäischen Staaten grob zurechtwiesen. Entgleisungen, die nachwirken. Weiter gehörte zu den Clubregeln, ein Veto nicht wie eine Drohung anzukündigen, vielmehr bei der erstmaligen Behandlung eines Integrationsvorhabens schon auf Beamtenebene auf nationale Vorbehalte aufmerksam zu machen, so dass in Ruhe ein Kompromiss gesucht werden konnte. 2005 folgte eine Vetoankündigung der anderen. Aber beim Gipfel am 16./17.6.05 drohte Blair sein Veto an, wenn die Gemeinschaftliche Agrarpolitik nicht geändert würde und wiederholte es beim Dezembergipfel. Mittels Veto blockierte Österreich am 3.10.05 einen Tag lang den bereits beschlossenen Beginn der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Chirac verhinderte am 14.10.05 mit einem ebenfalls brüsken Veto einen weiterführenden EU-Vorschlag für die DOHA-Runde in Hongkong. Die 19 kleineren EU-Mitglieder dürften dieses Unterbinden von internen Beratungen und Verhandlungen als schlimme Bevormundung gleichberechtigter Staaten verstanden haben.

Nachdem das EP zu Beginn des neuen Jahres mit seinem Nein den vom Europäischen Rat gefundenen Finanzrahmen 2007-2013 zurückwies und so die Bewohner des Olymps auf den harten Boden der tatsächlichen Machtsverhältnisse zurückholte, scheinen sich die Staats- und Regierungschefs erneut verunsichert und schwach zu erweisen, wie schon nach Gipfel und Vertrag von Nizza und ihrem Hilferuf in Laeken an die Parla-

Die Regierungen haben zugelassen, dass die für die Schaffung des Binnenmarktes notwendige Harmonisierung in der Öffentlichkeit einen sehr schlechten Ruf genießt und weitgehend als überflüssig betrachtet wird.

In dieser Phase der Unschlüssigkeit über das weitere Vorgehen sollte sich die pro-europäisch gesinnte öffentliche Meinung vernehmlich zu Wort melden und die vom Europäischen Rat gelassenen Lücken zu füllen versuchen.

mente. Dagegen scheut sich die mächtig gewordene Volksvertretung immer weniger, von ihren Rechten – manchmal noch zu vorsichtigen – Gebrauch zu machen. Es wäre verständlich, wenn insbesondere die Vertreter großer Staaten diese lästigen Fesseln – mächtig gewordenes EP; zur Integrationsförderung verpflichtete Kommission mit Initiativmonopol – wieder abschütteln wollen. Es ärgert sie, wenn diese und nicht sie Unterstützung in den europäischen Medien finden. Handlungsfreiheit kann der Europäische Rat jedoch nur zurück gewinnen, wenn er sich auf neue und mutige Integrationsschritte verständigen und so für die Weiterentwicklung der EU erforderliche „Impulse“ vorschlagen würde, wie es ihm im EVV (I-21 EVV) als seine vorrangige Aufgabe zugewiesen ist. Damit würden sie ihren Sitz im Olymp legitimieren und zugleich der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament neue Sachthemen zuweisen.

Z. B. könnte die Einführung einer europäischen Steuer die Streitereien um den Finanzrahmen beenden. Allerdings würde dies der EU dank effektiver eigener Einnahmen zu einer Unabhängigkeit gegenüber den Mitgliedstaaten verhelfen, was diese als herben, aber letztlich notwendigen Machtverlust möglichst lange hinaus zögern werden. Eher könnte versucht werden, den ruinösen Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten um Ansiedlung von Unternehmen zu beenden, indem eine einheitliche Mindesthöhe für Unternehmenssteuern festgelegt würde. Überhaupt scheint die Zeit gekommen, zur Vollendung des Binnenmarktes in die Harmonisierung des wirtschaftlichen Steuerrechts einzusteigen. Es war Großbritannien, welches beim EVV darauf bestand, hierfür die Erfordernis der Einstimmigkeit beizubehalten. Merkel und Blair hielten bei ihrer Begegnung am 17.2.06 eine europäische Energiepolitik in etwa 15 Jahren für möglich, während ihre Bürger nach dem Konflikt Russland/Ukraine die Energieversorgung schon bald genügend diversifiziert und abgesichert haben möchten. Immerhin boten beide eine europäische Perspektive, was man von der kürzlichen Verständigung von Blair und Chirac über den langwierigen und extrem teuren Bau von zwei großen Flugzeugträgern nicht sagen kann, weil sie sich als Anhänger der verblichen nationalen Seekriegspolitik ausweisen und nicht als Förderer der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Für die veranschlagten Baukosten könnten sie den Kauf von 20 Airbus 380 für den Transport der EU-Battle-Groups ordern und so zur Unabhängigkeit der EU von der US-Logistik beitragen.⁹

In dieser Phase der Unschlüssigkeit über das weitere Vorgehen sollte sich die pro-europäisch gesinnte öffentliche Meinung vernehmlich zu Wort melden und die vom Europäischen Rat gelassenen Lücken zu füllen versuchen. Jeder und jede

Formation zählt hier, welche Echo in den Medien finden: also nicht nur Politiker, sondern auch führende Mitglieder von Verbänden der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft. Dank gemeinsamer Währung und Stabilitätspakt verfolgen die Nachbarn längst, ob Reformen in Angriff genommen oder nationale Versäumnisse beibehalten werden, Wachstum zu erwarten oder ob Inflation zu befürchten ist. Sie haben alle unter dem fehlenden Wachstum der deutschen Wirtschaft gelitten und höflich geschwiegen. Nun könnte sich in der europäischen Meinung Ungeduld bemerkbar machen, mit der Wirtschaft wie der Politik in der EU voran zu kommen. Als mögliche Aktion bietet sich ein hartnäckiges Aufgreifen von Defiziten durch auf die europäische Integration spezialisierten Journalisten an. Sie haben gute Chancen, EU-weit zuerst registriert und dann unterstützt zu werden. So ist die Alimentierung aus Steuermitteln bereits für den Weltmarkt wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Großbetriebe nicht mehr zu rechtfertigen, weshalb mit Abschaffung des britischen Rabatts zugleich einer weiteren Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik verbunden sein sollte.¹⁰ Trotz positiver letzter Reform, weht ihr der Wind kräftig ins Gesicht und der französische Widerstand, ist bereits als brüchig zu bezeichnen, falls die MdEP, ihre Fraktionen, EP-Ausschüsse aber auch der Europäische Rechnungshof (mit Sondergutachten) zugreifen würden.

Mit Andreas Schockenhoff, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion erhob ein nationaler Politiker pro-europäische Forderungen. Im Hinblick auf die Vogelgrippe sprach er sich für eine „EU-Eingreifeinheit zur Seuchenbekämpfung“ sowie eine „europäische Anti-Terror-Polizeinheit“ aus.¹¹ Letzter Vorschlag würde das bisherige Tempo in der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz noch einmal forcieren, denn wie geschildert, wurde EUROPOL zwar das Sammeln von Informationen und Errichten von grenzübergreifenden Dateien erlaubt, nicht jedoch Beteiligung an operationellen Maßnahmen.

Wie widersprüchlich sich europäische Absichtserklärungen in der nationalen Wirklichkeit erweisen können, zeigt sich am Schicksal der 135 Euregios, die sich im Laufe der Jahrzehnte auf Initiative der Bürger – nicht der Obrigkeit – an den alten nationalen Grenzen gebildet haben und durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit zum Teil sehr erfolgreich die früher erduldeten wirtschaftlichen und sozialen Nachteile im Schatten einer nationalen Grenze überwunden haben. Statt diesen wahrhaft europäischen Pioniergeist zu belohnen, führt die Kommission weder ein Verzeichnis der Euregios, noch „überwacht“ oder klassifiziert sie diese, sondern überlässt es den Mitgliedstaaten, „ob eine Euregio als Verwaltungsbehörde für die Durchführung eines Interreg-Programms fungie-

ren soll¹². Man gewinnt den Eindruck, das großzügige Förderprogramm Interreg sei vor allem eingeführt worden, um den Euregios den Schneid abzukaufen, denn einige Mitgliedstaaten fürchten offenbar eine Erosion ihrer staatlichen Autorität vor Ort mehr als eine kräftige wirtschaftliche Entwicklung mit geringerer Arbeitslosigkeit, gegenseitigem lebhaftigen Austausch von Handel und Wandel an den alten Grenzgebieten. Wenn die Kommission es im Interesse dieser Mitgliedstaaten vorzieht, keine Zuständigkeit haben zu wollen, wird sie ihrer europäischen Aufgabe nicht gerecht – immerhin denkt die Großregion Saar-Lor-Lux-Wallonien an elf Millionen Einwohner¹³ – und keine europäische Verfassung wird die volle Zustimmung der EU-Bürger finden.¹⁴

Ermuntert fühlen kann sich die europäische öffentliche Meinung durch zwei Vorstöße aus dem Olymp, die als Regelverstöße verstanden werden können. Der als Enfant terrible bekannte Ministerpräsident Belgiens, Guy Verhofstadt, fordert ohne Zögern die Vereinigten Staaten von Europa, notfalls beschränkt auf die Mitglieder des EURO-Clubs¹⁵ und Luxemburgs Premier Jean-Claude Juncker spricht in der Jahreschronik 2005 des Spiegel (S. 260) von Naivität, Ahnungs- und Sorglosigkeit, welche den Europäischen Rat das Heraufziehen der Krise nicht erkennen ließ. Seine Mitglieder hätten weiterhin die EU und ihre Organe schlecht gemacht, sich bei der Erweiterung ein Erklärungsdesaster geleistet und den Symbolcharakter des Begriffs Verfassung für viele Bürger übersehen. Er hätte als „Europa-Vertrag“ ausgegeben werden sollen, weil der Konvent eine nützliche institutionelle Flurbereinigung vorgenommen habe, weshalb der Entwurf wichtig bleibe. Übrigens hatte allein Juncker den Mut, sein politisches Schicksal mit dem luxemburgischen Referendum zu verbinden, was ihm wie seine harschen Wertungen im Kreis seiner Kollegen kaum Freunde einbringen wird und dort sein Durchsetzungsvermögen schmälern könnte.

Nach diesem Stand der Entwicklung kann den kommenden Auseinandersetzungen in Europa mit großer Spannung entgegen gesehen werden. Finden sich die Mitgliedstaaten bereitwillig oder unwillig noch einmal zusammen, um auf dem eingeschlagenen Weg weiter zu gehen. Oder verlassen einige Staaten die EU, treten dem EWR oder gar dem dritten noch nicht eingerichteten konzentrischen Kreis der „Privilegierten Partnerschaft“ bei. Dieser Klärungsprozess sollte der EU für einige Zeit bis zur nächsten Entwicklungskrise einige Bewegungsfreiheit verschaffen, um ihre Handlungsfähigkeit in der sehr unruhig und bedrohlich gewordenen Welt zu vergrößern. Damit führt der Kreis dieser Betrachtungen zurück zur eingangs konstatierten EU-Sinnkrise, aber verzeichnet überall Bewegung, was optimistisch stimmen kann.

¹ Um die 2005 erreichte Zinssteuer-Regelung für Ausländerkonten ohne örtlichen Wohnsitz wurde 15 Jahre hart gerungen, weil das Bankgeheimnis auf dem Spiel stand und alle wesentlichen Steuerparadiese von der Schweiz bis zu den Cayman Inseln einbezogen werden mussten, deshalb wiegt schwerer, das die SA = Rechtsform der europäischen Aktiengesellschaft fast 40 Jahre benötigte.

² Die EU unterhält bereits Delegationen in den Staaten, mit denen sie durch Verträge verbunden ist.

³ Diese Zahl nannte die luxemburgische Regierung am 7.2.06 in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Frage laut d’Wort vom 8.2.06.

⁴ Seit 22.1.2001 gibt es folgende Stöbe: Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee, Militärausschuss und Militärstab; geplant sind sechs Battle Groups à 3 000 Mann, einsatzbereit innerhalb von fünf Wochen.

⁵ Süddeutsche Zeitung 11./12.2.2006, S. 8.

⁶ Das Staatsschiff der früher strikt pro-europäischen Niederlande steuert zur Zeit einen unklaren Kurs, was auch für Polen gelten dürfte.

⁷ Ash plädierte für ein europäisches Commonwealth (Süddeutsche Zeitung am 7.10.05); Dahrendorf fragte „Vereint oder offen?“ und plädierte für „Vorrang der Freiheit vor der falschen Utopie einer politischen Union“ in einem Beitrag für die Süddeutsche Zeitung am 15.7.05, S. 14.

⁸ d’Wort vom 16.2.06, S. 8.

⁹ So der britische, in den USA lehrende Historiker Tony Judt in einem bedenkenswerten Interview der Süddeutschen Zeitung vom 7.12.05, S. 14.

¹⁰ Alle, auch die französische Liste der Großagrarier sollen offen gelegt werden, nicht nur die britische mit der Queen, Prinz Charles und anderen. Die EU hatte sich doch verpflichtet, ihre Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

¹¹ Süddeutsche Zeitung 18./19.2.2006, S. 8.

¹² Antwort von Frau Hübner im Namen der Kommission am 7.1.2005 auf die schriftliche Anfrage E-3513/05DE von Jo Leinen (MdEP)

¹³ Vgl. Klaus Pöhle: „Vision 2020 für Saar-Lor-Lux-Wallonien – mehr Chancen als Probleme?“, in: Jahrbuch des Föderalismus 2004 des Europäischen Zentrums für Föderalismus-Forschung Tübingen, Nomos-Verlagsgesellschaft Baden-Baden, S. 383-397.

¹⁴ Ein guten Einblick in drei Euregios gibt Katrin Böttger: „Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa – Erfolge und Misserfolge der Kooperation am Beispiel der EUREGIO (Rhein-Emslissel), der Euregio Maas-Rhein und der Euroregion Neisse-Nisa-Nysa“, Occasional Papers Nr. 32 des Europäischen Zentrums für Föderalismus-Forschung Tübingen.

¹⁵ Guy Verhofstadt: Les Etats-Unis d’Europe, Editions Luc Pire, Bruxelles.

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