Für die Routine, aber nicht für den Ernstfall
Division de la radioprotection
Strahlenschutz in Luxemburg, das ist zunächst ein Gesetz aus dem Jahre 1963 und ein Reglement aus dem Jahre 1967, in dem alle möglichen ionisierenden Strahlenquellen vom Fernseher bis zum Atommeiler reglemen-tiert werden. Zu deren Betreibung bedarf es einer Genehmigung, die nach einem Commodo-Incommodo Verfahren erteilt wird, wenn die im Reglement festgelegten Bestimmungen eingehalten werden. Durch […]
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